Haupinhalt
Einladung eines ausländischen Gastes
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt in Aarau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Amtes für Migration und Integration:
Merkblatt Besuchsaufenthalte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 043 433 10 80 | gemeinde@fisibach.ch |