Haupinhalt
Allgemeine Infos
Allgemeine Infos
Die folgende Übersicht zu den einzelnen Behörden und Funktionen soll dabei helfen, sich in der Schulwelt und in weiterführenden Links besser zu Recht zu finden.
Ansprechpersonen
- Gemeinderat, Ressortverantwortlicher Bildung (Link zu Roger Berglas)
- Schulkommission (Link zu Schulkommission)
- Schulpflege Weiach (Link zu Schulpflege Weiach)
- Schulpflege Stadel (Link zu Schulpflege Stadel)
Kurz zusammengefasst
- Vor der Einschulung und während der Sonderbeschulung gilt das Aargauische Schulgesetz, während der Schulzeit das Zürcherische Schulgesetz.
- Vor der Einschulung und während der Sonderbeschulung entscheidet der Gemeinderat Fisibach, während der Schulzeit die Schulpflegen Weiach bzw. Stadel.
- Die Schule Weiach führt in Fisibach 2 Kindergartenabteilungen für die Schulkinder aus Fisibach, Kaiserstuhl und z.T. auch aus Weiach.
- Die Primarschule ist in Weiach, die Oberstufe in Stadel und das Gymnasium in Bülach.
- Für Fragen zum Schulweg und dem Schulhaus Chilewis ist der Gemeinderat Fisibach der richtige Adressat.
- Für Fragen zum Schulbetrieb sind die Schulen Weiach bzw. Stadel die korrekten Adressaten.
- Bei Unsicherheiten können Fragen immer an die Schulkommission Fisibach gestellt werden. Sie helfen gerne weiter und leiten Fragen an die richtigen Stellen.
Schweiz
Die Bundesverfassung (Art. 19) garantiert den Anspruch auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Dieser steht allen Kindern offen, ist obligatorisch und dauert 11 Jahre. Die Verantwortung für die obligatorische Schule tragen die Kantone, die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb.
Der Kindergarten dauert 2 Jahre. Kinder, die bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Danach folgt die Primarschule, welche 6 Jahre dauert. Nach der 6. Klasse folgt je nach Leistung die Oberstufe oder das Langzeitgymnasium. Die Oberstufe dauert 3 Jahre. Das Langzeitgymnasium dauert 6 Jahre, wovon die ersten 3 Jahre zur obligatorischen Schulpflicht zählen. Je nach Leistung ist ein Übertritt von der Oberstufe ins Gymnasium während oder nach der Oberstufe möglich.
Aargau
Die rechtliche Grundlage bildet das Schulgesetz des Kantons Aargau und die kantonalen Lehrpläne. Ausführendes Organ im Kanton Aargau ist der Regierungsrat. Der Ressortinhaber Bildung ist Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport.
Gemeinderat Fisibach
Per Ende 2021 wurden die Schulpflegen im Kanton Aargau abgeschafft. Seither sind die Gemeinderäte und die Schulleitung gemeinsam für die Führung der Volksschule zuständig. Der Gemeinderat übernimmt die Gesamtverantwortung für die Schule.
Zürich
Seit August 2016 besuchen die in Fisibach wohnhaften Schulkinder des Kindergartens und der Primarschule die Regelklassen der öffentlichen Volksschule in Weiach. Die Schule Weiach führt in Fisibach 2 Kindergartenabteilungen und mietet dazu das Schulhaus Chilewis. Die Schulkinder der Oberstufe besuchen seit August 2017 die Regelklasse der öffentlichen Oberstufenschule in Stadel.
RSA
Grundlage zu den Beschulungen im Kanton Zürich sind die Anschlussverträge zwischen der Einwohnergemeinde Fisibach und der Schulgemeinde Weiach und der Oberstufenschule Stadel. Diese Verträge wurden gestützt auf das «Regionale Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und die Ausrichtung von Beiträgen (RSA) » abgeschlossen.
Schulgesetz Zürich
Mit den Anschlussverträgen und dem RSA unterstehen die Fisibacher Schulkinder dem Zürcherischen Schulgesetz und erhalten zusammen mit ihren Eltern dieselben Rechte und Pflichten wie ihre Klassenkolleginnen und -kollegen aus den Gemeinden im Kanton Zürich. Die Übernahme des Zürcherischen Schulgesetz beginnt mit der Einschulung. Mit den RSA-Verträgen ist auch der Besuch des Langzeitgymnasiums möglich. Einzig die externe Sonderschulung ist nicht Gegenstand der Verträge. Es gilt das Aargauische Schulgesetz [SAR 401.100] und das Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen [SAR 428.500] sowie die weiterführenden Verordnungen und Erlasse.
Führungsorgane der Schulen Weiach und Stadel
Die Politische Gemeinde Weiach nimmt die Schul- und Bildungsaufgaben des Kindergartens, der Primarschule und weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr. Die Schulpflege Weiach besteht aus 5 Mitglieder und führt die Kindergarten- und Primarstufe der öffentlichen Volksschule. Sie ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Vorgaben und die Qualität der Schule. Sie ist die Arbeitgeberin der Schulleitung und der Lehrpersonen. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats Weiach.
Die Gemeinden Bachs, Neerach, Stadel und Weiach bilden zusammen die Sekundarschulkreisgemeinde Stadel. Sie ist eine eigenständige Organisation zum Betrieb der Oberstufe. Die Schulpflege Stadel besteht ebenfalls aus 5 Mitglieder und führt die Oberstufe. Sie ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Vorgaben und die Qualität der Schule. Sie ist die Arbeitgeberin der Schulleitung und der Lehrpersonen.
Die Schulkommission Fisibach
Die Schulkommission der Gemeinde Fisibach besteht aus zwei Mitgliedern. Sie ist als eine ständige Kommission zu verstehen und entlastet den Gemeinderat Fisibach zeitlich und fachlich in Belangen rund um Schul- und Bildungsthemen. Sie berät den Gemeinderat Fisibach in fachlicher Hinsicht, ist die erste Ansprechstelle für Fragen aus der Fisibacher Bevölkerung und soll als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den zürcherischen Schulpflegen und dem Gemeinderat Fisibach fungieren. Sie nimmt mit beratender Stimme an den Schulpflegesitzungen in Weiach bzw. Stadel teil.
Informationsveranstaltung Fisibach
Der Ressortvorsteher Bildung des Gemeinderats Fisibach und die Schulkommission Fisibach organisieren jeweils im Herbst für die Eltern des 1. Kindergartens eine Informationsveranstaltung im kleinen Rahmen. Darin wird erklärt, wie es zum außerkantonalen Schulbesuch kam, wann welches Gesetz gilt und welche Stellen für was und wann zuständig sind.
Die Präsentation dieser Veranstaltung finden Sie unten unter Bildung/Dokumente
Schulweg
Durch den Schulbesuch in Weiach, Stadel und Bülach hat der Schulweg eine größere Bedeutung. Die Schulkinder haben Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg und die Gemeinde Fisibach als Schulträger der Volksschule ist verpflichtet, bei unzumutbaren Schulwegen entweder Abhilfe zu schaffen oder die notwendigen Schülertransportkosten zu übernehmen.
Die Verantwortung für das Kind auf dem zumutbaren Schulweg liegt bei den Eltern.
Der Gemeinderat Fisibach hat für die in Fisibach wohnhaften Kindergarten Schulkinder festgelegt, dass der Schulweg zu Fuss ins Schulhaus Chilewis zumutbar ist. Ebenfalls ist es zumutbar, ab der 1. Klasse die Strecke zwischen dem Wohnort in Fisibach und dem Bahnhof Kaiserstuhl zu Fuss oder mit dem Fahrrad zu bestreiten sowie die Reise mit dem Postauto von und nach Weiach bzw. Stadel zu den Schulhäusern zu bewerkstelligen. Die Gemeinde übernimmt die Schultransportkosten und bezahlt für die Zeit der obligatorischen Volksschule jedem Schulkind das Postauto Jahresabo ab Kaiserstuhl.
Vgl. Merkblatt «Zumutbarkeit, Transportkosten, …» des Departement Bildung, Kultur und Sport, Kanton Aargau finden Sie unter Bildung/Dokumente