Haupinhalt

Ratenzahlungen

Möchten Sie Ihre Steuerrechnung oder eine andere Rechnung innerhalb der ordentlichen Zahlungsfrist mittels Ratenzahlungen begleichen?

  • Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine zu.


Wichtiger Hinweis:
Für Ratenzahlungswünsche über das Fälligkeitsdatum hinaus bitten wir Sie, mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen. Bei begründeten Gesuchen können wir mit Ihnen einen persönlichen Ratenplan ausarbeiten.

Stundungsgesuch Steuern
Für die Erstreckung der Zahlungsfrist für die Staats- und Gemeindesteuern um mehr als zwei Monate ist das Stundungsgesuch des Kantons Aargau zwingend auszufüllen und einzureichen.

Preis

gratis