Haupinhalt

Bauvollendung (Meldung)

Der Neubau/Umbau ist vollendet und bezugsbereit; wir ersuchen um Kontrolle und Bezugsbewilligung.
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Der Neubau/Umbau ist vollendet und bezugsbereit. Der Bau kann abgenommen und eine Bezugsbewilligung ausgestellt werden.

Verfahren

Nach Eingang der Meldung nimmt die Gemeinekanzlei mit Ihnen Kontakt auf.

Online-Formular

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