Haupinhalt
Gemeindesteuern / Einkommen
Bemessung
Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich nach der Summe aller Einkünfte (z.B. aus Anstellung, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermögen usw.) bemessen. Die Summe aller Einkünfte (Bruttoeinkommen) entspricht aber nicht dem steuerbaren Einkommen; dieses ergibt sich erst nach verschiedenen organischen, allgemeinen und sozialen Abzügen.
Steuerbares Einkommen
Der so ermittelte Einkommenssteuerbetrag trägt somit den individuellen Verhältnissen in verschiedener Hinsicht Rechnung, nämlich sowohl der Höhe des Einkommens wie auch den Familienlasten bzw. den persönlichen Lebensverhältnissen. Die Einkommenssteuer ist damit eine Steuer nach Mass; sie nimmt in ausgeprägter Weise Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Steuerpflichtigen.
Gemeindesteuern
Die Einkommenssteuern der Gemeinden richten sich in allen Kantonen nach den kantonalen Steuergesetzen und damit nach der Veranlagung für die Kantons- oder Staatssteuer.
Kirchensteuern
In fast allen Kantonen haben die anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) oder ihre
Kirchgemeinden das Recht oder die Pflicht, Kirchensteuern zu erheben. Diese Steuern dürfen nur von denjenigen Personen bezogen werden, die einer anerkannten Kirche angehören. Als Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer dient die Veranlagung der Kantons- oder der Gemeindesteuer.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 043 433 10 80 | claudia.widmer@fisibach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name |
---|