Das Familienbüchlein dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand einer Familie. Die Ehegatten sind verpflichtet, ein Familienbüchlein zu beziehen. Ein unverheirateter Elternteil kann auf Verlangen ein Familienbüchlein beziehen. Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar im Anschluss an die Ziviltrauung am Trauungsort ausgehändigt, sofern mindestens ein Ehegatte in der Schweiz Wohnsitz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt.
Wenn das Familienbüchlein später oder auf Verlangen (bei unverheirateten Eltern) bezogen wird, so ist für die Ausstellung das Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohn- oder Trauungsort) zuständig.