Haupinhalt
Schulärztlicher Dienst
Gemäss Schulgesetz sind während der Schulzeit zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen vorgesehen. Bei der Einschulungsuntersuchung im Kindergarten oder in der 1. Klasse liegt der Schwerpunkt im Erfassen von Schulrelevanten Beeinträchtigung. Die Entlassungsuntersuchung in der 8. oder 9. Klasse beinhaltet hauptsächlich ein Beratungsgespräch. Die Untersuchung wird von der Schulärztin oder vom Schularzt durchgeführt und ist kostenlos.
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