Haupinhalt

Einladung eines ausländischen Gastes

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt in Aarau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Amtes für Migration und Integration:
Merkblatt Besuchsaufenthalte