Vermieter sind verpflichtet, Mieterwechsel der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Verfahren
Der Einwohnerdienst kontrolliert, ob diese Personen sich an- bzw. abgemeldet haben.
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Bemerkung
Vermieter sind verpflichtet, Mieterwechsel innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Verfahren
Der Einwohnerdienst kontrolliert, ob sich diese Person an- bzw. abgemeldet haben.
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