Haupinhalt

Bauobjekt: Gesuch Schlussabnahme

Bei Bauvollendung des Neubaus oder Umbaus muss der Gemeindekanzlei eine Meldung gemacht werden.
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bei Bauvollendung des Neubaus oder Umbaus muss der Gemeindekanzlei eine Meldung gemacht werden.

Verfahren

Die Gemeindekanzlei nimmt nach Eingang der Meldung mit Ihnen Kontakt auf.

Online-Formular

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